Kapitel 1
Einleitung
1.1 Problemstellung und Relevanz
Ethereum wird seit einigen Jahren als Infrastruktur bezeichnet, im Ökosystem selbst, in den Analysen der Beratungshäuser und zunehmend in den Erläuterungen der Regulierer. Widerspruch gegen die Zuschreibung erhebt sich durchaus, und er verweist auf die Volatilität der Bewertungen, auf die Komplexität des Systems und auf den spekulativen Charakter eines Marktes, in dem sich innerhalb weniger Stunden Milliarden an Positionen auflösen. Der Einwand der Spekulation berührt die Frage der Infrastruktureignung dabei unmittelbar, weil bei Ethereum die Bewertung des nativen Vermögenswerts mit der Sicherheit des Systems verbunden ist und eine solche Verbindung unter den etablierten Infrastrukturen ohne Entsprechung bleibt. Entscheiden lässt sich der Einwand gleichwohl nicht, solange niemand angibt, welchen Grad an Unabhängigkeit von der eigenen Bewertung ein System aufweisen muss, um als Infrastruktur zu gelten. Die Zuschreibung steht deshalb weitgehend unangefochten, obwohl ihre Prüfung an keiner Stelle ansetzen kann.
Der Ausdruck fasst dabei ein Bündel von Eigenschaften zusammen, das über die Bezeichnung selbst hinausgeht. Gemeint sind Dauerhaftigkeit über Jahrzehnte, Neutralität gegenüber den Teilnehmern, die Unmöglichkeit einseitiger Abschaltung und die Eignung für Nutzungen, die bei der Errichtung des Systems noch niemand kannte. Ob das Wort verwendet wird, bleibt folgenlos. Folgenreich ist, dass Akteure sich bereits so verhalten, als lägen diese Eigenschaften vor. J.P. Morgan legte im Mai 2026 einen tokenisierten Geldmarktfonds auf, der ausschließlich auf Ethereum operiert und binnen rund eines Monats von zweihundert Millionen auf annähernd siebenhundert Millionen Dollar anwuchs. Crédit Agricole gab über ihre Verwahrtochter einen MiCA-konformen Euro-Stablecoin auf derselben Kette aus, in produktivem Betrieb und nicht als Pilotversuch. Institutionelle Kapitalgeber richten Allokationen an der Erwartung aus, das Netzwerk werde in zehn Jahren noch bestehen, und begründen es mit einem Jahrzehnt ununterbrochener Verfügbarkeit über fünfzehn Protokoll-Upgrades hinweg. Gesetzgeber wiederum entwerfen Regelwerke wie die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte, die bereits eine Entscheidung darüber enthalten, ob eine Anwendung, eine Plattform oder eine Infrastruktur vorliegt. Alle diese Akteure prüfen sorgfältig, doch ihre Prüfung erstreckt sich auf den gegenwärtigen Zustand des Systems. Die Annahme über seinen dauerhaften Bestand entzieht sich der Prüfung und wird von jedem Akteur nach eigenem Ermessen getroffen.
Die Kosten einer falschen Annahme fallen in beiden Richtungen an. Erweist sich das Vertrauen als unbegründet, so trifft der Ausfall die aufgebauten Positionen an allen Stellen zugleich, während die Ausweichwege im Zuge der Integration bereits aufgegeben wurden und die erreichte Verflechtung sich nur unter erheblichem Aufwand rückgängig machen lässt. Erweist sich die Ablehnung als unbegründet, so entfällt der Zugang zu einer Koordinationsschicht, die sich unter Netzwerkeffekten kein zweites Mal beliebig errichten lässt, und die Ausgestaltung ihrer Regeln, ihrer Zugangsbedingungen und ihrer Neutralitätsgarantien fällt anderen zu. Beide Fehlurteile sind teuer, und keines von beiden lässt sich ohne einen Maßstab vermeiden.
Ein solcher Maßstab liegt bislang nicht vor. Der Ausdruck fundamentale digitale Infrastruktur zirkuliert in all diesen Debatten als Prädikat, das zugesprochen oder verweigert wird, ohne dass jemals bestimmt wurde, welche Eigenschaften es dafür verlangt. Die vorliegende Arbeit konstruiert den Maßstab zunächst und wendet ihn anschließend auf ein System an, das sich weiterhin aktiv entwickelt.
1.2 Forschungslücke
Der im vorigen Abschnitt beschriebene Zustand ließe sich als Eigenheit des öffentlichen Diskurses abtun, sofern die Forschung den fehlenden Maßstab bereitstellte. Sie stellt ihn nicht bereit. Es existiert eine ausgearbeitete Infrastrukturtheorie, es existiert eine umfangreiche Blockchain-Forschung, und es existiert eine eingespielte Beurteilungspraxis für Infrastruktursysteme, doch jeder dieser drei Bestände leistet etwas anderes als das, was die Forschungsfrage verlangt.
Die Infrastrukturtheorie ist auf Blockchain übertragen worden, ohne dass ihr begrifflicher Apparat auf ein einzelnes System systematisch angewandt worden wäre. Die einschlägigen Arbeiten beschreiben ihren Gegenstand mit dem Vokabular der Infrastrukturforschung und leisten damit die Vorarbeit, auf der eine Bewertung aufsetzen könnte.1 Zu einer Bewertung gelangen sie nicht, weil ihnen die Mittel dazu fehlen. Es fehlen operationalisierte Kriterien, es fehlen Schwellenwerte, und es fehlt ein Verfahren, das aus Einzelbefunden ein Urteil bildet.
Die Blockchain-Forschung verfügt über ein ausgereiftes Instrumentarium der Messung, das jedoch auf andere Eigenschaften zielt. Ihre Verfahren erfassen den Grad der Dezentralisierung eines Systems oder die Frage, ob eine Organisation den Einsatz dieser Technologie erwägen sollte.2 Dass Dezentralisierung mit Infrastruktureignung nicht zusammenfällt, zeigt sich am globalen Finanznachrichtensystem SWIFT, das von einer einzigen Organisation betrieben wird und gleichwohl als fundamentale Infrastruktur des internationalen Zahlungsverkehrs gilt. Ein Verfahren, das Dezentralisierung misst, erfasst deshalb eine Eigenschaft, aus deren Ausprägung sich die Eignung nicht ableiten lässt.
Die Beurteilungspraxis schließlich, die sich für Infrastruktursysteme eingespielt hat, setzt voraus, was der Gegenstand nicht bietet. Ihre Kriterien richten sich an eine Betreiberorganisation, die Investitionsverpflichtungen eingeht und einer Aufsicht untersteht. Kapitel 3 prüft diese Voraussetzung an sieben Referenzinfrastrukturen und zeigt, dass sie dort die Regel, aber keine Bedingung der Infrastrukturfunktion ist. Ein System, dessen Regeln aus der Zustimmung unabhängiger Teilnehmer hervorgehen und für dessen Fortbestand keine Instanz einsteht, entzieht sich diesen Kriterien, ohne dass daraus etwas über seine Eignung folgte.
Die Lücke ist damit bestimmt. Die Theorie liefert Begriffe ohne Bewertungsmaßstab, die Blockchain-Forschung liefert Maßstäbe für andere Eigenschaften, und die eingespielte Praxis liefert Kriterien für einen Systemtyp, dem der Gegenstand nicht angehört.
1.3 Forschungsfrage
Die Frage, auf die die vorliegende Arbeit antwortet, lautet im Wortlaut:
Erfüllt Ethereums Architektur die Anforderungen, die an eine fundamentale digitale Infrastruktur zu stellen sind?
Wer so fragt, setzt voraus, dass die Anforderungen feststehen, an denen ein System sich messen lassen soll. Sie stehen nicht fest, und die Bestimmung der Anforderungen geht der Prüfung Ethereums deshalb voraus. Erst wenn sie vorliegt, lässt sich die Frage überhaupt entscheiden.
Die Frage zielt auf den Aufbau des Systems und auf das, was der Aufbau leistet. Sie fragt, wie Ethereum gebaut ist, was aus der Bauweise folgt und ob das den Anforderungen genügt. Ob sich Ethereum gegenüber anderen Systemen durchsetzt, gehört nicht zu dieser Frage, weil die Durchsetzung eines Systems von Umständen abhängt, die seinem Aufbau äußerlich bleiben. Eine Architektur kann jede Anforderung erfüllen und sich dennoch nicht durchsetzen. Über die Etablierung Ethereums trifft diese Arbeit keine Aussage.
Das System, das geprüft werden soll, verändert sich, während die Prüfung läuft. Ethereum wird nach einer Roadmap weiterentwickelt, deren Vorhaben aus Vorschlägen hervorgehen, die unabhängige Entwickler in einem offenen Verfahren verhandeln, überarbeiten und gelegentlich verwerfen, ohne dass eine Instanz sie erließe. Der Schutz der kryptographischen Verfahren vor Quantencomputern, deren Rechenleistung die heute verwendeten Signaturen brechen könnte, wird seit Jahren erforscht. Neue Aufwandsschätzungen, unter ihnen ein Whitepaper von Google Quantum AI aus dem März 2026, haben der Bedrohung zusätzliches Gewicht gegeben.3 Die Ethereum Foundation unterhält seit Januar 2026 ein eigenes Post-Quantum-Forschungsteam und erprobt erste Bausteine in frühen Implementierungen.4 Der Post-Quantum-Umbau läuft als paralleler Langfriststrang mit einem Zielhorizont um 2029, während die Roadmap der nächsten Jahre von Skalierung und Nutzbarkeit geführt bleibt. Was die Vorhaben verändern, betrifft den Kern des Systems: wie die Teilnehmer sich auf einen gemeinsamen Zustand einigen, wie das System Code ausführt und wie ein einzelner Nutzer nachprüfen kann, ob das Ergebnis stimmt.
Ein Urteil über das heutige System verliert seine Gültigkeit in dem Maß, in dem diese Vorhaben umgesetzt werden, weil sie an dem ansetzen, worüber geurteilt wurde. Ein Urteil über das künftige System wiederum sagt nichts darüber, worauf ein Nutzer sich heute verlassen kann, weil es Bedingungen voraussetzt, die noch nicht bestehen. Die Arbeit beantwortet die Forschungsfrage deshalb zweimal, einmal für den IST-Zustand und einmal für den SOLL-Zustand, den das System unter vollständiger Umsetzung seiner Roadmap erreichen würde. Einen Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung nennt sie ebenso wenig wie eine Wahrscheinlichkeit.
Die Reihenfolge, in der die beiden Antworten gegeben werden, folgt aus dem Gegenstand. Der Umbau setzt an dem an, was existiert, und wer nicht versteht, wie Ethereum heute funktioniert, kann nicht beurteilen, was die Vorhaben daran ändern. Die Bewertung des IST-Zustands leistet deshalb zweierlei, indem sie die Forschungsfrage für die Gegenwart beantwortet und das System zugleich so beschreibt, dass die Bewertung des SOLL-Zustands auf der Beschreibung aufsetzen kann.
1.4 Methodisches Vorgehen
Da kein vorhandenes Verfahren die Anforderungen an fundamentale digitale Infrastruktur prüfbar macht, stellt die Arbeit den Maßstab selbst her. Sie leitet zwölf Kriterien aus dem Begriff der fundamentalen Infrastruktur ab, aus der Frage, was ein System aufweisen muss, damit andere sich dauerhaft auf es stützen können. Die Herleitung folgt einem etablierten Verfahren der Begriffsbildung, das jedes Kriterium einzeln aus dem Begriff entwickelt und seine Geltung aus der Herleitung bezieht.5
Die zwölf Kriterien stehen fest, bevor sie an sieben etablierten Infrastrukturen geprüft werden, dem Stromnetz, dem Internet, dem Straßennetz, dem Finanznachrichtensystem SWIFT, dem Satellitennavigationssystem GPS, der Cloud-Infrastruktur und dem Rechtssystem. An diesen Systemen zeigt sich, ob ein Kriterium der Konfrontation mit tatsächlicher Infrastruktur standhält und ob es Eigenschaften erfasst, die reale Infrastrukturen teilen. Die Aussagekraft der Prüfung beruht auf der Verschiedenheit der sieben Systeme, denn ein Kriterium, das sich am physischen Stromnetz ebenso bewährt wie an der institutionellen Ordnung des Rechts, ist an der Breite dieser Fälle erprobt.
Jedes der zwölf Kriterien wird auf einer vierstufigen Skala bewertet, die von voller Erfüllung bis zum offenen Befund reicht. Die zwölf Kriterien stehen dabei in einer Hierarchie, in der einige als Schwelle wirken. Versagt ein solches Kriterium, begrenzt das schon das erreichbare Gesamturteil, so gut die übrigen elf auch abschneiden. Eine Infrastruktur, an der eine tragende Anforderung ausfällt, wird durch Stärke an anderer Stelle nicht ausgeglichen. Aus den zwölf Einzelbefunden entsteht das Gesamturteil über feste Regeln, deren Anwendung ein zweiter Prüfer mit demselben Material nachvollziehen und zum selben Ergebnis führen kann.
Aus dieser Anlage folgen drei Züge der Antwort. Die Antwort auf die Forschungsfrage ist gestuft und fällt nicht in ein bloßes Ja oder Nein, weil das Gesamturteil ein Spektrum von Kategorien kennt. Die Antwort für den IST-Zustand steht auf gemessenen Zuständen des heute laufenden Systems, die Antwort für den SOLL-Zustand auf Spezifikationen, Prototypen und Forschungsentwürfen, deren Umsetzung noch aussteht. Der SOLL-Zustand schließlich wird über die Leistungen beschrieben, die das fertig gedachte System erbringt, denn eine solche Beschreibung überdauert Änderungen der Roadmap, an denen eine Liste geplanter Funktionen veraltete.
1.5 Positionierung, Neutralität und Abgrenzung
Die Arbeit wahrt gegenüber ihrem Gegenstand analytische Neutralität, zu der sie sich ausdrücklich verpflichtet. Negative Befunde sind ihr so willkommen wie positive, und ihr Verfahren liegt offen. Das diente einem doppelten Ziel. Am Ende steht ein Urteil, und die Arbeit gibt dem Leser zugleich die Mittel, mit denen er selbst urteilt. Die Arbeit bleibt deshalb auch dann brauchbar, wenn der Leser ihrem Urteil nicht folgt.
Sie wendet sich an unternehmerische Entscheider, institutionelle Investoren, technische Architekten, politische Entscheidungsträger und kritische Akademiker, die Ethereum in aller Regel nicht von innen kennen. Aus dieser Wahl folgt das Register der Arbeit. Sie erklärt, was einem solchen Publikum erklärt werden muss, und setzt kein Vorwissen voraus, das nur im Ökosystem selbst verbreitet ist. Sie erscheint selbstpubliziert und ohne externe Begutachtung, was hier offen benannt wird. Gerade weil keine prüfende Instanz zwischen die Arbeit und ihren Leser tritt, macht sie ihr Vorgehen an jeder Stelle nachvollziehbar und überlässt ihm das Urteil über ihre Schlüssigkeit.
Der Maßstab, den die Arbeit anlegt, reicht so weit wie das, was sich am System selbst ablesen lässt. Was innerhalb des Protokolls messbar ist, kann sie bewerten. Was außerhalb liegt, bleibt außer Reichweite. Dazu gehört die Qualität der Daten, die von außen in das System gelangen und deren Richtigkeit das Protokoll selbst nicht sicherstellt, ebenso wie die regulatorische Umgebung und die gesellschaftliche Akzeptanz, die über die tatsächliche Nutzung mitentscheiden. Diese Beschränkung ist gewollt, weil die Arbeit bewertet, was sie messen kann, und ausweist, was sie nicht messen kann. Ebenso prüft sie die Infrastruktur selbst und nicht die Anwendungen, die auf ihr aufsetzen. Die Trennlinie zwischen beiden folgt einer Frage: Beeinflusst eine Anwendung die Eignung der Infrastruktur? Ein Dienst, dessen Anteil an der Absicherung des Netzwerks die Schwellen des Konsensverfahrens berührt, gehört in die Prüfung. Ein Dienst, der auf der Infrastruktur aufsetzt, ohne auf sie zurückzuwirken, gehört nicht hinein. Abschnitt 2.3.4 führt die Trennlinie an Beispielen aus.
Die Arbeit trennt zudem den heutigen Zustand vom künftigen und beantwortet die Forschungsfrage für beide getrennt, aus den Gründen, die der Abschnitt zur Forschungsfrage genannt hat. Der IST-Zustand hat einen Datenstichtag, den 27. März 2026. Der Stichtag bindet allein die Bewertungsdaten, während die rahmenden Angaben der Einleitung bis zum Redaktionsschluss reichen. Die Kennzahlen, die ihn beschreiben, sind Momentaufnahmen eines Systems, das sich fortwährend verändert, während sein Aufbau und die daraus folgenden strukturellen Befunde beständiger bleiben. Für die Argumentation zählt deshalb, in welcher Größenordnung eine Zahl liegt und in welche Richtung sie weist, und nicht ihr genauer Betrag zu einem bestimmten Tag.
Aus alldem ergibt sich, was die Arbeit nicht ist. Sie ist kein technisches Handbuch, das erklärt, wie man auf Ethereum baut, und keine Anlageberatung. Sie ist auch keine Prognose über den Preis des nativen Vermögenswerts oder über die künftige Verbreitung des Systems. Warum die Durchsetzung außerhalb der Frage bleibt, führt der Abschnitt zur Forschungsfrage aus.
1.6 Aufbau der Arbeit
Die Antwort auf die Forschungsfrage baut sich über die folgenden sechs Kapitel auf, und jedes setzt an dem an, was das vorige erarbeitet hat. Zuerst entsteht der Maßstab, dann wird er an die Gegenwart und an die Zukunft angelegt, zuletzt werden beide Befunde zusammengeführt. Der Leser hat damit die Abfolge der folgenden Kapitel vor sich, die die nächsten Absätze im Einzelnen bezeichnen.
Die beiden ersten Kapitel stellen den Maßstab her. Kapitel 2, Theoretischer Rahmen und Methodik, klärt zunächst, was eine Infrastruktur zu einer fundamentalen macht, und entwickelt aus der Klärung den Bewertungsrahmen, die zwölf Kriterien. Kapitel 3, Infrastruktur-Kontextualisierung, hält die bereits hergeleiteten Kriterien gegen sieben etablierte Infrastrukturen, prüft an ihnen, ob die Kriterien der Konfrontation mit tatsächlicher Infrastruktur standhalten, und legt offen, was das Verfahren nicht leisten kann. Am Ende dieser beiden Kapitel steht ein geprüftes Instrument, das auf Ethereum angewendet werden kann.
Die beiden folgenden Kapitel wenden es an, zweimal auf denselben Gegenstand zu verschiedenen Zeitpunkten. Kapitel 4, IST-Bewertung, beschreibt das heutige Ethereum zusammenhängend und bewertet es dann entlang der drei Dimensionen des Bewertungsrahmens, der strukturellen Fundierung, der qualitativen Tragfähigkeit sowie der Resilienz und Souveränität, und gelangt zu einem Gesamturteil für die Gegenwart. Kapitel 5, Der Zielzustand, legt dasselbe Instrument an das Ethereum an, das unter vollständiger Umsetzung seiner Roadmap entstünde, und gelangt ebenso zu einem Gesamturteil. Beide Kapitel arbeiten mit demselben Maßstab, sodass ihre Befunde sich unmittelbar vergleichen lassen.
Die letzten beiden Kapitel führen zusammen und blicken voraus. Kapitel 6, Delta, Grenzen und Gesamturteil, stellt die beiden Befunde nebeneinander, untersucht die Differenz zwischen dem heutigen und dem künftigen Zustand, prüft, ob und welche Grenzen dem System über beide Zeitpunkte hinweg gesetzt bleiben, und prüft den Bewertungsrahmen auf das, was kein Kriterium erfasst. In diesem letzten Schritt wendet die Arbeit ihren eigenen Maßstab gegen sich selbst und macht sichtbar, wo er an seine Grenze stößt. Am Ende dieses Kapitels wird die Forschungsfrage beantwortet. Kapitel 7, Implikationen, tritt aus der bewertenden Rolle der vorigen Kapitel heraus und denkt die Antwort weiter, zu ihren Konsequenzen für jene, die auf dem System aufbauen, ihm vertrauen oder es regulieren, und zu einem Ausblick, dessen Ton sich öffnet. Der Ausblick nimmt die Zeit des Schreibens und der Recherche noch einmal in den Blick. So kehrt die Arbeit am Schluss dorthin zurück, wo das Vorwort begann, zur Stimme dessen, der die Frage gestellt hat.
Am Ende steht die Antwort auf die Frage, ob Ethereums Architektur die Anforderungen einer fundamentalen digitalen Infrastruktur erfüllt. Wie sie ausfällt, entscheiden die Kapitel, die zu ihr führen.
- Vgl. Ølnes, Svein / Jansen, Arild (2018): Blockchain Technology as Infrastructure in Public Sector: An Analytical Framework, sowie dies. (2021): Blockchain Technology as Information Infrastructure in the Public Sector; ferner Grimmelmann, James / Windawi, A. Jason (2023): Blockchains as Infrastructure and Semicommons, Dimitropoulos, Georgios (2020): The Law of Blockchain, und Nabben, Kelsie (2023): Web3 as 'Self-Infrastructuring'. Die vollständigen Angaben stehen in den Fußnoten zu Abschnitt 2.1. ↩
- Vgl. Ovezik, Christina u. a. (2025): SoK: Measuring Blockchain Decentralization; Srinivasan, Balaji S. / Lee, Leland (2017): Quantifying Decentralization; Wachter, Victor / Ross, Omri (2021): How Decentralized is the Governance of Blockchain-based Finance. Die vollständigen Angaben stehen in den Fußnoten zu Abschnitt 2.1. ↩
- Google Quantum AI / Ethereum Foundation / Stanford University: Securing Elliptic Curve Cryptocurrencies against Quantum Vulnerabilities. Resource Estimates and Mitigations, 30. März 2026. Die Veröffentlichung erfolgte drei Tage nach dem Stichtag der IST-Bewertung. ↩
- Ethereum Foundation: Post-Quantum-Security-Team, eingerichtet im Januar 2026 unter der Leitung von Thomas Coratger. https://pq.ethereum.org ↩
- Jabareen, Yosef (2009): Building a Conceptual Framework. Philosophy, Definitions, and Procedure. International Journal of Qualitative Methods, 8(4), S. 49–62. ↩